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hai folks
ganz nett dieses forum, und das auch noch als eintritt mit dem cover des solo-debut.
diese discographie diskussion geht aber bisweilen von falschen vorgaben aus.
grundsätzlich hat ein musiker nur solange mitspracherechte über veröffentlichungen seiner lieder, wenn er diese nicht in einen vertragsrahmen eines verlages gegeben hat.
deswegen finde ich es sehr seltsam,warum neil´s discographie danach ausgerichtet werden soll, nachdem was er will.
ein musiker/songwriter ist ein künstler, der seine melodieen und texte für menschen macht.solange die musiker unbekannt sind,ergreifen sie jede chance, das ein label, eine rundfunk oder tv anstalt ihr material möglichst oft verbreitet.....haben sie dann dank diesen einen gewissen status, versuchen sie ihr image selbst zu kontrollieren.
jeder song, den neil also bereits bei irgendeiner firma aufgenommen oder veröffentlicht hat, darf von denen auch weiter verbreitet werden.
oder neu aufgelegt - auch bisher nicht veröffentlichtes material.oder "best offs".
es sei denn, neil hätte irgend etwas spezielles mit den verlagen geregelt, z.b. nur einmalige veröffentlichung, nur in einem speziellen mix, etc.
das ist in der praxis aber unüblich.
deswegen ist es auch ziemlich "egoman",wenn ein künstler alles autorisieren will,was ein verlag, label durch eigene leistung promotet hat.
eine discographie ist deshalb alles, was an liedern auf tonträgern, die im handel zu erwerben sind oder waren,rechtmässig erschienen ist.ganz egal, ob ein artist sein ja dazu gibt.
darüber hinaus gibt es aber noch ein, ich nenne es "ethisches recht" eines liedes, unkommerziell verbreitet zu werden. ganz im sinne der frühen lied- und volksliedverbreitung, bei der der urheber ein paar jahrzehnte später schon keine rolle mehr spielte, weil das lied eine gewisse zeitlose bedeutung für die musiker und hörer und mitsinger hatte.
in diesem zusammenhang fällt mir der song ein, den es, so glaub ich, auf einer raubpressung/bootleg gibt, den ich 76 in köln hörte und mit meinem cassettenrecorder aufnahm:No One Seems To Know
dieser song hat mir ne zeitlang viel bedeutet,und ich fands schade, das er nie in halbwegs ordentlicher qualität auf ner scheibe war.wenn ein künstler ewinen song söffentlich spielt, vor allem in einem konzert,für das er bezahlt wird,dann sollte er auch die lieder über das "live" einmalereignis zugänglich machen.es muss ja auch nicht immer gleich kommerziell geregelt werden.
ich bin also der meinung, das auch bootlegs und schwarzpressungen zur discographie gehören, wenn sie also überwiegend oder ausschliesslich songs eines künstlers enthalten.denn entweder sind es live-mitschnitte oder unveröffentlichte songs oder andere mixe...die irgendwann mal mit der motivation des vortrages oder der verbreitung vom künstler musiziert wurden.
ein künstler ist im laufe seiner schaffenszeit - vor allem ja auch neil - so wandelbar, das wir ihn da keinesfalls autorisieren sollten, zu bestimmen,was zu seiner disco gehört, und was nicht.
grüsse
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